Fensterprofi - Krefeld
 

Hausmeisterservice Krefeld

Wir sind Ihre zuverlässigen und vielseitigen Dienstleister, wenn es um die Pflege und Instandhaltung Ihrer Privatwohnung oder Ihrer Immobilie geht.

Informieren Sie sich einfach hier über unsere Leistungen und fordern Sie ein kostenloses Angebot an.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Hier nur einige unserer Leistungen

  • Kleinere Reparatur-, Montage und Renovierungsarbeiten in privaten Haushalten und gewerblichen Immobilien.

  • Überwachung der Ordnung und des einwandfreien Gesamtzustandes der betreuten Wohnanlage.

  • Kehrdienst von Hof, Straße und Gehweg. Dazu gehört das Entfernen von Unkraut, das Kehren von Hauszugängen, Zufahrten, Pkw-Plätzen und –Wegen; große Hofflächen mit Kehrsaugmaschine oder manuell reinigen; Fußroste an Eingangstüren herausnehmen und reinigen; Papierkörbe und Abfalleimer leeren; Wassereinläufe von Gullys von Schmutz wie Laub, Papier oder sonstigem Unrat befreien.

  • Überwachung der Garagen /Tiefgaragenanlagen.

  • Überwachung der Müllanlagen und der Gemeinschaftsräume; Gemeinschaftsraum sauber halten und auskehren; technische Räume wie Öllager, Heizungsraum, Lüftungsraum, Waschküche und Trockenräume überwachen; gemeinschaftliche Kellerräume, Speicherflächen, Gänge, Abstellräume und Fahrradräume überwachen.

  • Betreuung von Grün- und Gartenanlagen: Papier, Steine, sonstigen Unrat und Unkraut aus Gartenanlagen beseitigen und auf gepflegten Gesamteindruck achten; im Spätherbst Laub rechen und beseitigen; verladen von Schnittgut, Astwerk oder zusammengetragenem Laub; Pflanzungen von Unkraut befreien und Beete aufhacken; Rasen mähen.

  • Überwachung der Heizungsanlage, Überwachung der Brennstoffvorräte – dazu gehört auch das Umschalten der Pumpe, das Bedienen der Heizungsanlage nach den technischen Vorschriften des Herstellers und das Auffüllen von Wasser.

  • Ausführung von Kleinstinstandsetzungen wie beseitigen von Verstopfungen, auswechseln von defekten Glühbirnen. Bei dem Bedarf von handwerklichen Instandsetzungen ist es Aufgabe eines Hausmeisters, den Hauseigentümer oder Hausverwalter entsprechend zu informieren.

  • Winterdienst: Schneeräumen im erforderlichen Umfang auf den zur Benutzung stehenden Verkehrsflächen; auch Winterdienst für die öffentlichen Gehwege, soweit dies nach der Verkehrssicherungspflicht zu den Verpflichtungen des Hauseigentümers oder des Hausverwalters gehört.

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